Verwarnungsgeld
Sofern ein geringfügiger Verkehrsverstoß vorliegt, kann die Verwaltungsbehörde eine Verwarnung erteilen. Die Verwarnung ist ein sogenanntes Verkehrserziehungsmittel.
Das Verwarnungsgeld beträgt je nach Regelverstoß 5 EUR - 35 EUR.
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt (BKatV).
Als Betroffener muss man sich mit den Fragen auseinandersetzen:
- Ist die Verwarnung wirksam?
- Was bewirkt eine wirksame Verwarnung?
Das Verwarnungsgeldverfahren geht bei bestimmten Voraussetzungen in ein Bußgeldverfahren über. Von der Verwaltungsbehörde geht es dann zum Bußgeldrichter.
Das Verfahren vor dem Bußgeldrichter weist seine Besonderheiten auf. So bietet sich die Einstellung des Verfahrens an, sowie die Rücknahme des Einspruchs durch den Betroffenen.
Beachten Sie unbedingt, dass in den unterschiedlichen Verfahrensarten Fristen laufen!
Im Rahmen einer anwaltlichen Überprüfung des Sachverhalts können Sie schnell in Erfahrung bringen, ob sich für Sie ein rechtliches Vorgehen lohnt.
Für Fragen zum Verwarnungsgeld stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung
Telefon: (030) - 863 954 72
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