Verkehrsstrafrecht
In dem Bereich des Verkehrsrechts drohen strafrechtliche Sanktionen. Diese bewegen sich im Bereich einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Lassen Sie sich in solchen Fällen frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten. Stellen Sie von Beginn an sicher, dass ein Anwalt für Sie die entsprechenden Maßnahmen einleitet und die Vertretung gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht übernimmt.
Um eine Verkehrsstraftat handelt es sich in folgenden Fällen:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (22 StVG)
- Unbefugter Gebrauch eines Kfz ( § 248 b StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
- Straßenverkehrsgefährdung (§315 c StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (323 c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung ( § 229, 230 StGB)
- Fahrlässige Tötung ( § 222 StGB)
Das Verkehrsstrafverfahren ist für den Betroffenen eine enorme Belastung - neben den Auswirkungen der Straftat sieht man sich den Fragen der Ermittlungsbehörden ausgesetzt. Unsere Anwälte nehmen Ihnen diese Belastung ab und übernehmen die Gespräche mit
- der Polizei,
- der Staatsanwaltschaft und
- dem Gericht.
Für weitergehende Informationen im Strafrecht www.anwalt-marx.de
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