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Strafsachen - Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist eine Kombination aus dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht. Als Anwalt achtet man auf die Wechselwirkung zwischen beiden Gebieten. Dafür sind vertiefte Kenntnisse unbedingt erforderlich. Schließlich steht oftmals der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel.
Um Verkehrsstraftaten handelt es sich in folgenden Fällen:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§22 StVG)
- Unbefugter Gebrauch eines Kfz (§ 248 b StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
- Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229, 230 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Das Verkehrsstrafverfahren ist für den Betroffenen eine enorme Belastung - neben den Auswirkungen der Straftat sieht man sich den Fragen der Ermittlungsbehörden ausgesetzt. Unsere Anwälte nehmen Ihnen diese Belastung ab und übernehmen die Gespräche mit den Ermittlungsbehörden.
Bitte beachten Sie: Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt - jede Auskunft im Verfahren kann sich nachteilig für Sie auswirken. Erst nach einer Akteneinsicht entscheidet Ihr Verteidiger, ob er für Sie eine Erklärung abgibt.
Im Hinblick auf Führerscheinmaßnahmen bereiten wir unsere Mandanten auf das Verfahren vor. Wir stellen Ihnen Infomaterial zur Verfügung und stellen den Kontakt zu verschiedenen Stellen her, so dass Sie Argumente im Verfahren vorbringen können.
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