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Probleme mit dem Führerschein
Dem Führerschein kommt in der heutigen Zeit eine bedeutende Rolle zu. Er garantiert Mobilität, Flexibilität und dient vielen Verkehrsteilnehmern als Existenzgrundlage. Ohne Führerschein hat man es schwer im Alltag, oftmals droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes.
Führerschein und Fahrerlaubnis
Der Führerschein ist immer im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis zu sehen. Hierzu muss man zunächst verstehen, was der Führerschein eigentlich bedeutet:
Die Definition des Führerscheins ergibt sich aus dem Gesetz. So heisst es in § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVG: Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt
Der Führerschein kann von einem Richter, der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO wirkt zugleich als Anordnung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins.
Ein endgültiger Entzug muss höchst wahrscheinlich sein , und ein dringender Tatverdacht muss vorliegen. Gegen die Sicherstellung kann man Widerspruch erheben - ansonsten wirkt das Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen fort, ohne dass es einer richterlichen Bestätigung bedarf.
Im Falle einer freiwilligen Herausgabe des Führerscheins ist die sonst gesetzliche vorgesehene Bestätigung der Beschlagnahmeanordnung durch einen Richter nicht erforderlich. Um diese richterliche Überprüfung, die innerhalb von drei Tagen stattfinden soll, herbeizuführen, ist es daher für den Betroffenen sinnvoll, der Beschlagnahme des Führerscheins ausdrücklich zu widersprechen.
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