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Rechtsanwalt Thomas Pohl Rechtsanwalt Jan Marx

Probleme mit dem Führerschein

 

Dem Führerschein kommt in der heutigen Zeit eine bedeutende Rolle zu. Er garantiert Mobilität, Flexibilität und dient vielen Verkehrsteilnehmern als Existenzgrundlage. Ohne Führerschein hat man es schwer im Alltag, oftmals droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes.

 

Führerschein und Fahrerlaubnis

 

Der Führerschein ist immer im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis zu sehen. Hierzu muss man zunächst verstehen, was der Führerschein eigentlich  bedeutet:

 

Die Definition des Führerscheins ergibt sich aus dem Gesetz. So heisst es in § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVG: Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

 

Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt

 

Der Führerschein kann von einem Richter, der Staatsanwaltschaft oder  von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis  gemäß § 111a StPO wirkt zugleich als Anordnung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins.

 

 

Führerschein Anwalt Verkehrsrecht BerlinEin endgültiger Entzug muss höchst wahrscheinlich sein , und  ein dringender Tatverdacht muss vorliegen. Gegen die Sicherstellung kann man Widerspruch erheben - ansonsten wirkt das Verbot, Kraftfahrzeuge  zu führen fort, ohne dass es einer richterlichen Bestätigung bedarf.

 

Führerschein Anwalt Verkehrsrecht BerlinIm Falle einer freiwilligen Herausgabe des Führerscheins ist die sonst gesetzliche vorgesehene Bestätigung der Beschlagnahmeanordnung durch einen Richter nicht erforderlich. Um diese richterliche Überprüfung, die innerhalb von drei Tagen stattfinden soll, herbeizuführen, ist es daher für den Betroffenen sinnvoll, der Beschlagnahme des  Führerscheins ausdrücklich zu widersprechen.

 

 

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