Die Fahrerlaubnisbehörde
Bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis ist als wichtiger Punkt von dem Anwalt zu prüfen, ob die drohende Führerscheinmaßnahme abgewendet werden kann.
Geht es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, so ist das Zeitmoment von besonderer Bedeutung. Für den Betroffenen ist es wichtig, auf dem zeitlich kürzestem Weg seine Fahrerlaubnis zurückzubekommen.
Die richtige Strategie bei der Interessenvertretung
An der Problemstellung des jeweiligen Sachverhalts orientiert sich unsere Beratung und Interessenvertretung.
“MPU” und “BfF” - Medizinisch-Psychologische-Untersuchung und Begutachtungstelle für Fahreignung
Die nunmehr geregelte “Begutachtungsstelle für Fahreignung” (BfF) ersetzt die früher unter dem Begriff “MPU” beschriebene Funktion der medizinisch-Psychologichen Untersuchung neu.
Der Bereich der MPU ist ein sehr komplexes Themengebiet, dem der Betroffene oft völlig hilflos gegenübersteht. Über eine anwaltliche Vertretung geht man sicher, dass man effizient und konkret die richtigen Schritte einleitet.
Bei Fragen rund um das Thema MPU und BfF:
Telefon: (030) - 863 954 72
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