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Anhörung in Bußgeldsachen
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Betroffene nicht dazu verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, beziehungsweise den Anhörungsbogen auszufüllen. Es besteht zwar die Pflicht, Angaben zu den Personalien zu machen - dies aber nur dann, wenn die Personalien der Behörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind. Wie sich aus dem Anhörungsbogen jedoch ergibt, sind die Personaldaten der Behörde ohnehin bekannt.
Anhörung im Strafverfahren
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Es ist Ihr gutes Recht zunächst zu erfahren, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Daraus entstehen Ihnen auch keine Nachteile - im Gegenteil: Es ist absolut üblich, zunächst im Rahmen einer Akteneinsicht die nötigen Informationen zu bekommen, um dann eine sachgerechte Lösung zu finden.
Die Erfahrung in der Praxis zeigt immer wieder:
Bereits im Stadium der Anhörung lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Ihr Anwalt wird stellvertretend für Sie mit den Behörden den Schriftverkehr führen und Sie gegenüber den Behörden vertreten - so entsteht erst gar nicht das Risiko, sich in Widersprüche zu verstricken. Zunächst fordert Ihr Anwalt die Ermittlungsakte von der Behörde an. Durch diese Maßnahme verschafft sich Ihr Rechtsanwalt einen Überblick über den Sachverhalt. Schon hier kann der Mandant profitieren: Was weiss die Behörde, und was weiss die Verfolgungsbehörde nicht? Des Weiteren lassen sich so formale Fehler der Behörde nachweisen.
Maßnahmen zum Führerschein
Die Teilnahme am Straßenverkehr steht und fällt mit dem Führerschein. Ob Berufskraftfahrer oder normaler Kraftfahrer - verliert man den Führerschein, steht man oftmals vor einem Scherbenhaufen. Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen und beraten sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht über das weitere Vorgehen.
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