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Bußgeld - Verteidigung in Bußgeldsachen
Im Bußgeldverfahren sollte man frühzeitig die Weichen auf eine erfolgversprechende Verteidigung stellen. Der Verkehrsanwalt kennt die Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Abstandsmessungen und Rotlichtüberwachungen. Tragen Sie durch einen Verkehrsanwalt zu Ihrer Entlastung bei und begehen Sie gerade in Führerscheinfragen nicht leichtfertig Fehler.
Verkehrsanwalt in Bußgeldsachen
Mit einer Geldbuße soll die Begehung einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Verkehrsanwalt berät und vertritt Sie gegenüber der Polizei, der Verwaltungsbehörde und dem Gericht.
Bitte beachten Sie: Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt - jede Auskunft im Verfahren kann sich nachteilig für Sie auswirken. So kann das Bild für den Verwaltungsbeamten und später den Bußgeldrichter schnell in eine falsche Richtung geprägt werden.
Das Verfahren stellt sich wie folgt dar:
- Ermittlungsverfahren
Bei dem Verdacht einer Ordnungswidrigkeit leiten Polizei und Bußgeldbehörde ein Verfahren gegen den Betroffenen ein.
- Anhörung im Bußgeldverfahren
In der Regel erfolgt die Anhörung des Betroffenen schriftlich. Sinn und Zweck des Anhörungsbogen ist, unter anderem dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
- Erlass des Bußgeldbescheides/ Einspruch einlegen
Ist ein Bußgeldbescheid ergangen, hat man als Betroffener 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Nach dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig.
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