Bußgeld - Bußgeldverfahren
Im Verkehrsrecht stellt die Verwaltungsbehörde nach Aufklärung des Sachverhalts das Verfahren ein, oder erlässt - wenn genügend Beweise vorliegen - einen
Dieser Bußgeldbescheid wird dem Betroffenen förmlich mit Zustellungsurkunde zugestellt.
Vorliegend stellen sich für den Betroffenen folgende Fragen zu:
- Zahlung des Bußgeldes
- Vollstreckung des Fahrverbots
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Das jeweilige Verfahren weist diverse Besonderheiten auf, die man unbedingt beachten muss.
Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geht das Verfahren von der Verwaltungsbehörde zum Bußgeldrichter. Nunmehr gibt es die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird, beziehungsweise dass der Betroffene den Einspruch zurücknimmt.
Zu beachten sind auch die besonderen Verjährungsfristen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Für Fragen zu einem Bußgeld bzw. zu einem Bußgeldverfahren
Telefon: (030) - 863 954 72
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