Alkohol am Steuer
Bei Alkohol am Steuer gilt es zu unterscheiden:
- Alkohol - Verkehrsordnungswidrigkeiten:
Fahren unter Alkoholeinfluss (§ 24a StVO)
- Alkohol - Verkehrsstraftatbestände:
Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)
Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Abs. 1b StGB)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Verkehrsstraftat mit einer Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe.
Bedenken Sie:
Bei dem Vorwurf Alkohol am Steuer droht eine erhebliche Geldstrafe, oder gar eine Freiheitsstrafe. Des Weiteren droht die Entziehung der Fahrerlaubnis und zudem eine Führerscheinsperre. Wirken Sie frühzeitig auf einen positiven Ausgangs des Verfahrens hin!
Die strafrechtlichen Konsequenzen von Alkoholfahrten werden von den Gerichten streng geahndet. Eine frühzeitige Vertretung durch einen Anwalt gibt Ihnen Sicherheit im Umgang mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.
Beratung zu der Problemstellung Alkohol am Steuer unter der
Telefonnummer: (030) - 863 954 72
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